{"id":10589,"date":"2022-01-07T11:50:36","date_gmt":"2022-01-07T10:50:36","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=10589"},"modified":"2022-01-07T11:50:36","modified_gmt":"2022-01-07T10:50:36","slug":"verlaengerung-des-bundesprogramms-ausbildungsplaetze-sichern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/verlaengerung-des-bundesprogramms-ausbildungsplaetze-sichern\/","title":{"rendered":"Verl\u00e4ngerung des Bundesprogramms \u201eAusbildungspl\u00e4tze sichern\u201c."},"content":{"rendered":"\n
Noch bis zum 15. Mai 2022 k\u00f6nnen Ausbildungspr\u00e4mien (plus), Zusch\u00fcsse zur Vermeidung von Kurzarbeit f\u00fcr die Monate ab April 2021 und ein Lockdown-II-Sonderzuschuss f\u00fcr Kleinstunternehmen beantragt werden \u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n Zuletzt ersch\u00fctterten die neuesten Zahlen aus dem Ausbildungssektor den Markt<\/p>\n\n\n\n \u25ba\u00a0Neuer Tiefststand: 2021 nur 6.954 neu abgeschlossene Friseur-Ausbildungsvertr\u00e4ge:\u00a0LINK<\/a><\/p>\n\n\n\n \u25ba\u00a0Entwicklung\u00a0Friseurauszubildende in Deutschland seit 2006:\u00a0LINK<\/a><\/p>\n\n\n\n Zur Stabilisierung des Ausbildungsgeschehens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Bundesprogramm \u201eAusbildungspl\u00e4tze sichern<\/a>\u201c beschlossen und im vergangenen Fr\u00fchjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere F\u00f6rdertatbest\u00e4nde der ersten F\u00f6rderrichtlinie zum Bundesprogramm jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet. Entsprechend k\u00f6nnen nun
Der ZDH hat sich gemeinsam mit der BDA, dem DHIK und dem DGB im Dezember 2021 f\u00fcr eine kurzfristige Verl\u00e4ngerung des Bundesprogramms eingesetzt. Dieses Anliegen wurde durch die zust\u00e4ndigen Bundesministerien f\u00fcr Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung aufgegriffen und eine entsprechende dritte \u00c4nderung der Ersten F\u00f6rderrichtlinie am 31. Dezember 2021 im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.<\/p>\n\n\n\n
\u2022 Ausbildungspr\u00e4mien <\/strong>(plus),
\u2022 \u201eZusch\u00fcsse zur Vermeidung von Kurzarbeit<\/strong>\u201c f\u00fcr die Monate ab April 2021 und ein
\u2022 \u201eLockdown-II-Sonderzuschuss f\u00fcr Kleinstunternehmen<\/strong>\u201c
bis zum 15. Mai 2022 <\/strong>beantragt werden. Wissenswertes zum Bundesprogramm \u201eAusbildungspl\u00e4tze sichern\u201c finden Sie au\u00dferdem hier<\/a>.
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