{"id":10592,"date":"2022-01-07T14:17:31","date_gmt":"2022-01-07T13:17:31","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=10592"},"modified":"2022-01-07T14:17:31","modified_gmt":"2022-01-07T13:17:31","slug":"extra-gehalt-sachbezug-steigt-2022-auf-50-e-monatlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/extra-gehalt-sachbezug-steigt-2022-auf-50-e-monatlich\/","title":{"rendered":"Extra-Gehalt: Sachbezug steigt 2022 auf 50 \u20ac monatlich"},"content":{"rendered":"\n
Eine tolle M\u00f6glichkeit zur Motivation eurer MitarbeiterInnen sind Sachbez\u00fcge. Ab 2022 sind monatlich 50 \u20ac als Gutscheine oder Geldkarten f\u00fcr Waren-\/ Dienstleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei…<\/strong><\/p>\n\n\n\n Geschenke ohne besonderen Anlass f\u00fcr MitarbeiterInnen gelten als “Sachbez\u00fcge” und sind seit 1. Januar 2022 bis 50 Euro im Monat <\/strong>(bisher 44 Euro\/ Monat)<\/strong> steuer- und sozialversicherungsfrei<\/strong>. Eine Auszahlung als Bargeld oder Geldeinnahme ist allerdings nicht erlaubt.<\/p>\n\n\n\n Einnahmen aus Geld<\/strong> sind zweckgebundene Geldleistungen, Kostenerstattungen oder Karten, die mit Bargeld ausgel\u00f6st werden. Dies gilt nicht als Sachbezug.<\/p>\n\n\n\n Zu den Sachbez\u00fcgen<\/strong> geh\u00f6ren Gutscheine und Geldkarten, die dazu berechtigen, ausschlie\u00dflich Waren oder Dienstleistungen im Inland zu beziehen. Diese Karten d\u00fcrfen nicht als Zahlungsdienste gelten.<\/p>\n\n\n\n Um als Sachbezug durchzugehen, sollten Gutscheine \/ Geldkarten folgende Merkmale aufweisen:<\/p>\n\n\n\n Seit 01.01.2022 darf der Gutschein oder die Geldkarte nur noch bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder f\u00fcr eine sehr begrenzte Waren- oder Dienstleistungspalette einl\u00f6sbar sein. Diese sollten Sie sicherheitshalber mit Steuerberatung oder Lohnverrechnung abkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n \u201eBegrenzt ist der Kreis von Akzeptanzstellen, wenn sich der Gutschein nur in der eigenen Produktpalette des Gutschein-Ausstellers einl\u00f6sen l\u00e4sst. Hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungspalette d\u00fcrfen die Gutscheine nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, zum Beispiel bei Online-H\u00e4ndlern nur aus dessen eigenen Produktpalette (Verkauf und Versand durch den Online-H\u00e4ndler). Sie d\u00fcrfen nicht auch f\u00fcr Produkte von Fremdanbietern (zum Beispiel Marketplace) einl\u00f6sbar sein. Der Amazon- oder Ebay-Gutschein gilt damit nicht mehr als Sachbezug,” erkl\u00e4rt Ecovis Steuerberater Alexander Kimmerle und betont, \u201eViele Anbieter haben ihr Angebot bereits angepasst. ArbeitgeberInnen sollten zuk\u00fcnftig trotzdem unbedingt darauf achten, dass die genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.\u201c<\/p>\n\n\n\n
<\/li>Vorteile des monatlichen Sachbezuges <\/h3>\n\n\n\n
Das r\u00e4t der Steuerberater<\/h2>\n\n\n\n