{"id":11007,"date":"2022-02-23T13:54:27","date_gmt":"2022-02-23T12:54:27","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=11007"},"modified":"2022-02-23T14:02:06","modified_gmt":"2022-02-23T13:02:06","slug":"minijob-grenze-steigt-auf-520-e","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/minijob-grenze-steigt-auf-520-e\/","title":{"rendered":"Minijob-Grenze steigt ab 1.10.22 auf 520 \u20ac"},"content":{"rendered":"\n
Zum 1. Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze auf 520 Euro steigen. In seinem Gesetzentwurf plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zudem die Erh\u00f6hung des \u00dcbergangsbereichs. Was Sie jetzt beachten sollten…<\/strong><\/p>\n\n\n\n Aktuell liegt die Minijob-Grenze bei 450 Euro\/Monat. Dabei handelt es sich um einen starren Wert, der sich nicht an der H\u00f6he des gesetzlichen Mindestlohns orientiert. Daher f\u00fchrten bisher die Erh\u00f6hungen des Mindestlohns stets dazu, dass Minijobber dann weniger Stunden arbeiten konnten.<\/p>\n\n\n\n Ab Oktober 2022 wird die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie erh\u00f6ht sich daher f\u00fcr jede Mindestlohnerh\u00f6hung ab 2023.<\/p>\n\n\n\n Aktuell schreibt der Gesetzgeber die Berechnung der Minijob-Grenze folgenderma\u00dfen vor:<\/p>\n\n\n\n 12 Euro (Mindestlohn ab Oktober 2022) x 130 \/ 3 = 520 Euro<\/strong><\/p>\n\n\n\n \u201eArbeitgeber m\u00fcssen k\u00fcnftig nicht mehr die Arbeitszeit ihrer Minijobber anpassen, wenn der Mindestlohn steigt\u201c, sagt Ecovis-Steuerberaterin Stefanie Striegan.<\/p>\n\n\n\n Der Gesetzesentwurf sieht eine Sonderregelung f\u00fcr nicht mit Sicherheit zu erwartende Einmalzahlungen vor. Das betrifft Pr\u00e4mien, Tantiemen oder Sonderzahlungen, auf die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben oder die an bestimmte Ziele gekn\u00fcpft sind.<\/p>\n\n\n\n Diese Einmalzahlungen f\u00fchren nicht zur \u00dcberschreitung der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze, wenn<\/p>\n\n\n\n Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n Ein Arbeitgeber zahlt seinem Minijobber abh\u00e4ngig vom Unternehmensergebnis im November 2023 eine Pr\u00e4mie in H\u00f6he eines Monatsverdiensts von 520 Euro. Weitere Sonderzahlungen gibt es nicht. Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt monatlich ein laufendes Gehalt von 520 Euro.<\/p>\n\n\n\n Das laufende Gehalt darf zusammen mit der Sonderzahlung im Jahr 2023 den Betrag von 7.280 Euro (520 Euro x 14) <\/strong>nicht \u00fcbersteigen. Da die insgesamt gezahlte Verg\u00fctung des Minijobbers bei 6.760 Euro im Jahr 2023 liegt und der Arbeitgeber in diesem Beispiel nur in einem Monat mehr, also 520 Euro gezahlt hat, f\u00fchrt die Pr\u00e4mie nicht zum Wegfall der Minijob-Regelung f\u00fcr den Arbeitnehmer.<\/p>\n\n\n\n \u201eW\u00fcnschenswert w\u00e4re eine einfachere Regelung\u201c, fordert Striegan, \u201eaber zumindest hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung geschaffen, auf die sich Arbeitgeber verlassen k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n\n\n\n Minijobber k\u00f6nnen bei einem Mindestlohn von zw\u00f6lf Euro und der Minijob-Grenze von 520 Euro ab Oktober 2022 pro Monat 43,33 Stunden arbeiten, ohne dass sie die Grenze \u00fcberschreiten. F\u00fcr Arbeitgeber ist es empfehlenswert, dass sie mit ihren Minijobbern eine maximale monatliche Stundenzahl von 43 Stunden vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n Der \u00dcbergangsbereich liegt aktuell zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro Monatsverdienst. Fr\u00fcher wurde dieser auch Gleitzone genannt. In diesem Bereich zahlt der Arbeitgeber regul\u00e4re Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sind aber reduziert. Der Arbeitnehmer bekommt somit mehr Netto vom Brutto. \u201eF\u00fcr den Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung z\u00e4hlen die reduzierten Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge aber wie volle Beitr\u00e4ge\u201c, erkl\u00e4rt Steuerberaterin Striegan, \u201esie f\u00fchren also sp\u00e4ter nicht zu einem geringeren Rentenanspruch.\u201c<\/p>\n\n\n\n Die geplante Ausweitung des \u00dcbergangsbereichs auf 1.600 Euro\/Monat f\u00fchrt dazu, dass noch mehr Arbeitnehmer, vor allem Geringverdiener und Teilzeitkr\u00e4fte, von den reduzierten Arbeitnehmerbeitr\u00e4gen profitieren. \u201eDas soll vor allem Teilzeitkr\u00e4fte dazu ermutigen, dass sie ihre Arbeitszeit aufstocken\u201c, fasst Stefanie Striegan zusammen, \u201eder \u00dcbergangsbereich verhindert, dass die Abz\u00fcge unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig stark ansteigen.\u201c<\/p>\n\n\n\nWarum steigt die Minijob-Grenze?<\/h2>\n\n\n\n
Sonderregelung f\u00fcr Einmalzahlungen<\/h2>\n\n\n\n
Wie viel Stunden d\u00fcrfen Minijobber ab Oktober arbeiten?<\/h2>\n\n\n\n
Was ist der \u00dcbergangsbereich?<\/h2>\n\n\n\n