{"id":1379,"date":"2020-03-05T16:22:00","date_gmt":"2020-03-05T15:22:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=1379"},"modified":"2021-02-23T11:50:27","modified_gmt":"2021-02-23T10:50:27","slug":"corona-virus-verdacht-im-friseur-salon-was-ist-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/corona-virus-verdacht-im-friseur-salon-was-ist-zu-beachten\/","title":{"rendered":"Corona-Virus-Verdacht im Friseur Salon – was ist zu beachten?"},"content":{"rendered":"\n
In einer Branche mit 90 % Frauenanteil, davon viele M\u00fctter, ein Super-GAU. Auch ohne einen einzigen Krankheitsfall beeinflusst dieses Szenario den gesamten Salonbetrieb<\/p>\n\n\n\n
Spontan freigewordene Termine sind kaum zu f\u00fcllen. Die Praxis, dass nicht wahrgenommene Termine dennoch gezahlt werden m\u00fcssen, ist in unserer Branche kaum \u00fcblich.
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Welche Rechte haben die Mitarbeiter, welche Pflichten hat der Chef?<\/p>\n\n\n\n
Ein Wegbleiben von der Arbeit w\u00e4re nur dann gerechtfertigt, wenn eine erhebliche objektive Gefahr besteht, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Ein solcher Fall l\u00e4ge zum Beispiel dann vor, wenn es im Team einen Coronafall gab.<\/p>\n\n\n\n
Erkrankt das max. 12 Jahre alte Kind des Mitarbeiters an Corona (oder jeder anderen Krankheit), hat er das Recht f\u00fcr die Pflege des Kindes zuhause zu bleiben.
Im Fall von Corona ist zu bedenken, dass dann die ganze Familie unter Quarant\u00e4ne gestellt w\u00fcrde, somit ist der Arbeitnehmer in jedem Fall freizustellen, das Entgelt wird weiter vom Chef bezahlt, siehe Punkt „Dienstverhinderung & Entgelt“.
W\u00e4re es eine andere Krankheit, w\u00fcrde der Tarifvertrag bestimmen, ob das Entgelt weiterbezahlt werden muss. Ist keine keine Entgeltfortzahlung vorgesehen, erh\u00e4lt der Mitarbeiter ein Kinderkrankengeld von der Krankenversicherung.<\/p>\n\n\n\n
Pro Kalenderjahr hat der Mitarbeiter das Recht auf 10 Tage Pflegefreistellung – bei mehreren Kindern sind es max. 25 Tage. Alleinerzieherinnen haben das Recht auf 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern max. 50 Tage. Reicht dies nicht aus, kann mit dem Chef \u00fcber unbezahlten Urlaub verhandelt werden.<\/p>\n\n\n\n
Ist der Kindergarten geschlossen, muss sich der Arbeitnehmer um eine andere Betreuungsm\u00f6glichkeit k\u00fcmmern. Nur wenn es keine andere M\u00f6glichkeit gibt, kann der Arbeitnehmer zuhause bleiben.<\/p>\n\n\n\n