{"id":18946,"date":"2022-08-26T14:13:00","date_gmt":"2022-08-26T12:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=18946"},"modified":"2022-08-26T14:13:02","modified_gmt":"2022-08-26T12:13:02","slug":"energiepreispauschale-muss-noch-im-august-vom-unternehmer-beantragt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/energiepreispauschale-muss-noch-im-august-vom-unternehmer-beantragt-werden\/","title":{"rendered":"Energiepreispauschale muss noch im August vom Unternehmer beantragt werden"},"content":{"rendered":"\n
Unternehmen m\u00fcssen noch im August die 300 Euro Energiepreispauschale f\u00fcr Mitarbeiter beantragen. Wer den Termin verpasst, zahlt die Energiepreispauschale aus eigener Tasche. Es gibt einiges zu beachten, Ecovis-Steuerberater Andreas Islinger kennt die b\u00fcrokratischen Details.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Mit dem Steuerentlastungsgesetz will die Regierung die hohen Energiekosten abfedern. Darin enthalten sind 300 Euro Energiepreispauschale.<\/p>\n\n\n\n Auszahlen m\u00fcssen Arbeitgeber die 300 Euro an ihre Arbeitnehmer in der Regel mit dem Septembergehalt.<\/strong> Dies gilt zumindest f\u00fcr Unternehmen, die ihre Lohnsteuer-Anmeldung monatlich abgeben. Denn anzumelden ist die Energiepreispauschale bereits mit der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr Arbeitgeber, die ihre Lohnsteuer-Anmeldung viertelj\u00e4hrlich abgeben. Diese Arbeitgeber k\u00f6nnen noch bis 10.10.2022 die Energiepreispauschale beantragen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Doch damit nicht genug: In der Praxis m\u00fcssen Arbeitgeber viele Details beachten:<\/p>\n\n\n\n Unternehmer*innen bekommen die Energiepauschale ebenfalls. Dazu setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide um 300 Euro herab. Die Finanzverwaltung verschickt im August automatisch korrigierte Bescheide. Selbstst\u00e4ndige m\u00fcssen nichts weiter unternehmen. Unternehmer zahlen zwar jetzt 300 Euro weniger Einkommensteuer-Vorauszahlungen, sollten aber beachten, dass sie die 300 Euro in der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2022 noch versteuern m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiekosten<\/h2>\n\n\n\n
\u201eWas sich einfach anh\u00f6rt, ist in der Praxis aufwendig\u201c, fasst Steuerberater Andreas Islinger zusammen. \u201eWer jetzt im August nicht richtig handelt, kriegt die Energiepreispauschale nicht vom Finanzamt erstattet.\u201c<\/p>\n\n\n\nDer Aufwand ist erheblich<\/h2>\n\n\n\n
Energiepreispauschale auch f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n\n\n\n
Wer bekommt die Energiepreispauschale?<\/h2>\n\n\n\n