{"id":21685,"date":"2023-08-14T10:45:03","date_gmt":"2023-08-14T08:45:03","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=21685"},"modified":"2023-08-14T10:51:14","modified_gmt":"2023-08-14T08:51:14","slug":"was-ist-die-probezeit-und-was-muss-ich-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/was-ist-die-probezeit-und-was-muss-ich-beachten\/","title":{"rendered":"Was ist die Probezeit und was muss ich beachten?"},"content":{"rendered":"\n
Der Beginn eines jeden Arbeitsverh\u00e4ltnisses geht f\u00fcr gew\u00f6hnlich mit der sogenannten Probezeit einher. Sie dient nicht nur dazu, sich zun\u00e4chst im neuen Job zurechtzufinden. Gleichzeitig ist sie auch eine M\u00f6glichkeit, sich selbst und seine F\u00e4higkeiten bei der Arbeitgeberin*Arbeitgeber zu beweisen. Daneben sind noch andere Eigenschaften mit ihr verkn\u00fcpft.<\/strong><\/p>\n\n\n\n So bestehen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen w\u00e4hrend dieser Zeit gesonderte Regelungen. Normalerweise werden diese im Arbeitsvertrag festgehalten. Es gibt jedoch auch gesetzliche Vorgaben, die besonders betreffend der L\u00e4nge, K\u00fcndigungsfrist, als auch der jeweiligen Rechte eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Gesetzlich gesehen (gem\u00e4\u00df Arbeitsrecht) ist die Einhaltung einer Probezeit, im Rahmen eines regul\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnisses, nicht zwingend erforderlich. Sofern es sie gibt, darf sie nicht l\u00e4nger als sechs Monate andauern. Danach erfolgt schlie\u00dflich die \u00dcbernahme in ein festes und unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n Im Manteltarifvertrag des Friseurhandwerks ist hingegen festgelegt, dass bei einem neuen Arbeitsverh\u00e4ltnis die Probezeit 30 Tage umfasst und (sofern erforderlich) erweitert werden kann, sofern die Arbeitnehmerin w\u00e4hrend der Probezeit krankheitsbedingt ausgefallen ist. Sie wird dann jeweils um die entsprechende Zahl der Tage verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n Der Verzicht auf eine Probezeit kommt nur dann infrage, wenn die Arbeitnehmerin zuvor seine Ausbildung im jeweiligen Betrieb abgeschlossen hat. Ausbildungs- und Arbeitsvertrag gehen nahtlos ineinander \u00fcber, ohne eine erneute Probezeit abzulegen.<\/p>\n\n\n\n Selbstverst\u00e4ndlich genie\u00dfen Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmer auch w\u00e4hrend der Probezeit gewisse Rechte, von denen sie Gebrauch machen d\u00fcrfen. Mit dazu geh\u00f6rt zum Beispiel:<\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df Manteltarifvertrag des Friseurhandwerks ist jedoch eine gesonderte Regelung in Bezug auf die K\u00fcndigungsfrist festgelegt. So wird im Tarifvertrag festgehalten, dass w\u00e4hrend der Probezeit die Option besteht, zum Schluss des n\u00e4chsten Arbeitstages zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n Prinzipiell hat jede Arbeitgeberin*Arbeitgeber das Recht, die Arbeitnehmerin w\u00e4hrend der Probezeit zu k\u00fcndigen. Hierbei muss er nicht einmal zwingend einen Grund angeben. Denn w\u00e4hrend dieser Zeit greift der gesetzliche K\u00fcndigungsschutz noch nicht.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr gew\u00f6hnlich k\u00fcndigt die Arbeitgeberin w\u00e4hrend der Probezeit das Arbeitsverh\u00e4ltnis auf, wenn einer der folgenden Gr\u00fcnde vorliegt:<\/p>\n\n\n\n Wie jedoch bereits erw\u00e4hnt, ist die Arbeitgeberin nicht dazu verpflichtet, w\u00e4hrend der Probezeit einen Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung zu nennen.<\/p>\n\n\n\n Da die Arbeitgeberin w\u00e4hrend der Probezeit keinerlei Gr\u00fcnde f\u00fcr eine K\u00fcndigung nennen muss, ist es ihm jederzeit m\u00f6glich, der Arbeitnehmerin zu k\u00fcndigen. Es gibt jedoch die M\u00f6glichkeit, dass eine K\u00fcndigung innerhalb der Probezeit als unzul\u00e4ssig gewertet wird.<\/p>\n\n\n\n Dies ist vor allem der Fall, wenn die K\u00fcndigung gegen die gesetzlichen Bestimmungen verst\u00f6\u00dft, die innerhalb des K\u00fcndigungsschutzgesetzes festgehalten sind. Dies kann sowohl dann der Fall sein, wenn es formelle Fehler gibt, als auch, wenn die K\u00fcndigung als sittenwidrig eingestuft werden kann.<\/p>\n\n\n\n Innerhalb des Paragraphen 242 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist au\u00dferdem abgefasst, dass die K\u00fcndigung unzul\u00e4ssig ist, wenn die Arbeitnehmerin nicht gegen das Grundprinzip von Treu und Glauben versto\u00dfen hat. Das bedeutet, die Arbeitgeberin kann keine K\u00fcndigung w\u00e4hrend der Probezeit aussprechen, sofern er ein willk\u00fcrliches oder sachfremdes Motiv hat.<\/p>\n\n\n\n Verst\u00f6\u00dft die Arbeitgeberin mit seiner K\u00fcndigung gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, beziehungsweise gegen ein Diskriminierungsverbot, ist die K\u00fcndigung ebenso unwirksam. Gleiches gilt auch bei einem Versto\u00df gegen das Ma\u00dfregelungsverbot, dessen Eigenschaften in Paragraph 612a des BGB abgefasst sind.<\/p>\n\n\n\n In allen F\u00e4llen, so auch im Friseurhandwerk, ist die Erfassung eines Arbeitsvertrages nicht zwingend notwendig. W\u00e4hrend der Probezeit ist es also auch der m\u00fcndliche Abschluss zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n Gut zu wissen: Aus Beweisgr\u00fcnden ist es jedoch immer empfehlenswert, den Arbeitsvertrag grunds\u00e4tzlich schriftlich abzufassen. Dieser wird von beiden Parteien unterschrieben und umfasst s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten, die f\u00fcr Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin gelten. Gesonderte Absprachen sind hier ebenso erfasst, womit der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages stets der m\u00fcndlichen Variante vorzuziehen ist.<\/p>\n\n\n\n Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem <\/strong>VFR Verlag f\u00fcr Rechtsjournalismus<\/strong> entstanden. <\/strong>Die Anw\u00e4ltinnen*Anw\u00e4lte des VFR informieren ab sofort regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber spannende arbeitsrechtliche Themen f\u00fcr Friseurunternehmerinnen*Friseurunternehmer. <\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n Der Beginn eines jeden Arbeitsverh\u00e4ltnisses geht f\u00fcr gew\u00f6hnlich mit der sogenannten Probezeit einher. Sie dient nicht nur dazu, sich zun\u00e4chst im neuen Job zurechtzufinden. Gleichzeitig ist sie auch eine M\u00f6glichkeit, sich selbst und seine F\u00e4higkeiten bei der Arbeitgeberin*Arbeitgeber zu beweisen. Daneben sind noch andere Eigenschaften mit ihr verkn\u00fcpft. 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Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in der Probezeit?<\/h2>\n\n\n\n
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Welche Gr\u00fcnde gibt es in der Probezeit gek\u00fcndigt zu werden?<\/h2>\n\n\n\n
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Wann darf in der Probezeit nicht gek\u00fcndigt werden?<\/h2>\n\n\n\n
Kann die Probezeit auch ohne Arbeitsvertrag ausgef\u00fchrt werden?<\/h2>\n\n\n\n
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Weiterf\u00fchrende Links<\/h2>\n\n\n\n
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