{"id":21685,"date":"2023-08-14T10:45:03","date_gmt":"2023-08-14T08:45:03","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=21685"},"modified":"2023-08-14T10:51:14","modified_gmt":"2023-08-14T08:51:14","slug":"was-ist-die-probezeit-und-was-muss-ich-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/was-ist-die-probezeit-und-was-muss-ich-beachten\/","title":{"rendered":"Was ist die Probezeit und was muss ich beachten?"},"content":{"rendered":"\n

Der Beginn eines jeden Arbeitsverh\u00e4ltnisses geht f\u00fcr gew\u00f6hnlich mit der sogenannten Probezeit einher. Sie dient nicht nur dazu, sich zun\u00e4chst im neuen Job zurechtzufinden. Gleichzeitig ist sie auch eine M\u00f6glichkeit, sich selbst und seine F\u00e4higkeiten bei der Arbeitgeberin*Arbeitgeber zu beweisen. Daneben sind noch andere Eigenschaften mit ihr verkn\u00fcpft.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

So bestehen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen w\u00e4hrend dieser Zeit gesonderte Regelungen. Normalerweise werden diese im Arbeitsvertrag festgehalten. Es gibt jedoch auch gesetzliche Vorgaben, die besonders betreffend der L\u00e4nge, K\u00fcndigungsfrist, als auch der jeweiligen Rechte eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

Wie lange dauert die Probezeit?<\/h2>\n\n\n\n

Gesetzlich gesehen (gem\u00e4\u00df Arbeitsrecht) ist die Einhaltung einer Probezeit, im Rahmen eines regul\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnisses, nicht zwingend erforderlich. Sofern es sie gibt, darf sie nicht l\u00e4nger als sechs Monate andauern. Danach erfolgt schlie\u00dflich die \u00dcbernahme in ein festes und unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n

Im Manteltarifvertrag des Friseurhandwerks ist hingegen festgelegt, dass bei einem neuen Arbeitsverh\u00e4ltnis die Probezeit 30 Tage umfasst und (sofern erforderlich) erweitert werden kann, sofern die Arbeitnehmerin w\u00e4hrend der Probezeit krankheitsbedingt ausgefallen ist. Sie wird dann jeweils um die entsprechende Zahl der Tage verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n

Der Verzicht auf eine Probezeit kommt nur dann infrage, wenn die Arbeitnehmerin zuvor seine Ausbildung im jeweiligen Betrieb abgeschlossen hat. Ausbildungs- und Arbeitsvertrag gehen nahtlos ineinander \u00fcber, ohne eine erneute Probezeit abzulegen.<\/p>\n\n\n\n

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in der Probezeit?<\/h2>\n\n\n\n

Selbstverst\u00e4ndlich genie\u00dfen Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmer auch w\u00e4hrend der Probezeit gewisse Rechte, von denen sie Gebrauch machen d\u00fcrfen. Mit dazu geh\u00f6rt zum Beispiel:<\/p>\n\n\n\n