{"id":21760,"date":"2023-08-30T16:08:08","date_gmt":"2023-08-30T14:08:08","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=21760"},"modified":"2023-08-30T16:08:48","modified_gmt":"2023-08-30T14:08:48","slug":"welches-gehalt-gilt-denn-nun-und-fuer-wen-tarifvertrag-oder-gesetzlicher-mindestlohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/welches-gehalt-gilt-denn-nun-und-fuer-wen-tarifvertrag-oder-gesetzlicher-mindestlohn\/","title":{"rendered":"Welches Gehalt gilt denn nun und f\u00fcr wen? Tarifvertrag oder Gesetzlicher Mindestlohn?"},"content":{"rendered":"\n
F\u00fcr viel Verwirrung sorgen die unterschiedlichen Angaben in erhobenen Statistiken zu Friseurgeh\u00e4ltern. Dabei gilt es vor allem zu unterscheiden zwischen allgemeinverbindlichen Tarifvertr\u00e4gen und nicht allgemeinverbindlichen Tarifvertr\u00e4gen sowie der gesetzlichen Mindestausbildungsverg\u00fctung\/ dem gesetzlichen Mindestlohn.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Das Friseurhandwerk ist bez\u00fcglich seines Verg\u00fctungssystems in Deutschland ein reiner Flickenteppich. Aktuell gibt es 13 Tarifgebiete, jeweils vertreten durch einen Landesinnungsverband, der die sogenannte Tarifhoheit inneh\u00e4lt, also z.B. die regionalen Tarifl\u00f6hne verhandeln darf. Dabei sind die Tarifgebiete nicht unbedingt ident mit den jeweiligen Bundesl\u00e4ndern. Ebenso gibt es Regionen ohne einen entsprechenden Landesinnungsverband mit Tarifhoheit.<\/p>\n\n\n\n Viele Statistiken orientieren sich in der Regel nicht an real gezahlten L\u00f6hnen, sondern in der Regel an den bereitgestellten Daten der einzelnen Tarifgebietsvertretungen.<\/p>\n\n\n\n In einem Bundesland wie Th\u00fcringen hat ein Tarifvertrag aus 2019 G\u00fcltigkeit, obwohl er unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverg\u00fctung liegt. Das dies \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, erkl\u00e4rt das BIBB nachfolgend. Liegt die Tarifvertragsvorgabe \u00fcber dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, dann m\u00fcssen alle Verbandsmitglieder im entsprechenden Tarifgebiet sich an die Vorgabe im Tarifvertrag halten.<\/p>\n\n\n\n Siehe auch \u25baInterview mit Holger Stein<\/a>, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Deutschen Friseurhandwerks!<\/em><\/p>\n\n\n\n Schafft es ein Tarifvertrag, als allgemeinverbindlich anerkannt zu werden, so gilt dieser f\u00fcr alle Arbeitgeber*innen in diesem Tarifgebiet. Liegt dieser \u00fcber dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentgelt, so m\u00fcssen sich die Arbeitgeberinnen an den h\u00f6heren Tariflohn halten.<\/p>\n\n\n\n Siehe auch \u25baTarifgebiet Rheinland setzt allgemeinverbindlich 13 \u20ac Mindestlohn durch. <\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n 1.Lehrjahr 620,00<\/p>\n\n\n\n 2.Lehrjahr 731,60<\/p>\n\n\n\n 3.Lehrjahr 837,00<\/p>\n\n\n\n 4.Lehrjahr 868,00<\/p>\n\n\n\n Wie die Mindestausbildungsverg\u00fctung in den Folgejahren aussieht, gibt das Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung im November 2024 bekannt.<\/p>\n\n\n\n Seit 1.10.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,00 Euro\/ Stunde.<\/p>\n\n\n\n Zum 1. Januar 2024 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben werden soll. Diese Entscheidung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission und liegt der Bundesregierung vor.<\/p>\n\n\n\n Siehe auch \u25baAnhebung Mindestlohn<\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n Tarifvertraglich vereinbarte Verg\u00fctungen sind von der gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsverg\u00fctung ausgenommen (vgl. \u00a7 17, Absatz 3 BBiG).<\/strong> Angemessen ist auch eine f\u00fcr den Ausbildenden nach \u00a7 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes geltende tarifvertragliche Verg\u00fctungsregelung, durch die die in Absatz 2 genannte jeweilige Mindestverg\u00fctung unterschritten wird. Nach Ablauf eines Tarifvertrages nach Satz 1 gilt dessen Verg\u00fctungsregelung f\u00fcr bereits begr\u00fcndete Ausbildungsverh\u00e4ltnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder abl\u00f6senden Tarifvertrag ersetzt wird.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Im BIBB erhalten wir f\u00fcr die Auswertungen zu den tariflichen Ausbildungsverg\u00fctungen vom Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales (BMAS) jeweils zum Stichtag 1. Oktober aus dem dort gef\u00fchrten Tarifregister die aktuellen Ausbildungsverg\u00fctungss\u00e4tze aus rund 500 Tarifbereichen in Deutschland.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr das Friseurhandwerk lagen uns im zum Stichtag 1.10.2022 einige tarifliche Vereinbarungen vor, die zum Teil bereits vor Einf\u00fchrung der Mindestausbildungsverg\u00fctung abgeschlossen wurden (dies betrifft v. a. die Tarifvereinbarungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Th\u00fcringen, Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg aus dem Jahr 2019) und bisher noch nicht durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt wurden.<\/p>\n\n\n\n Die dort vereinbarten Ausbildungsverg\u00fctungen sind daher f\u00fcr tarifgebundene Betriebe lt. BBiG weiterhin anwendbar. Sie unterschreiten die derzeit geltende Mindestausbildungsverg\u00fctungen zum Teil deutlich, insbesondere in Ostdeutschland. In anderen Tarifgebieten wurden zwar z. B. 2020\/2021 neue Tarifvertr\u00e4ge abgeschlossen. Allerdings liegen auch die dort vereinbarten tariflichen Verg\u00fctungen teilweise unter den f\u00fcr 2022 vorgesehenen Mindestausbildungsverg\u00fctungen (vgl. hierzu auch den entsprechenden Abschnitt zum Friseurhandwerk im Beitrag zu den tariflichen Ausbildungsverg\u00fctungen auf S. 10 im PDF<\/a>, downloadbar.<\/p>\n\n\n\n In der Berufsbildungsstatistik der statistischen \u00c4mter des Bundes und der L\u00e4nder, die auch Angaben zu den bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrags vereinbarte monatliche Bruttoverg\u00fctung f\u00fcr jedes Ausbildungsjahr enth\u00e4lt, zeigt sich, dass einige Auszubildende tats\u00e4chlich die tariflich vereinbarten S\u00e4tze erhalten, die unterhalb der Mindestausbildungsverg\u00fctung liegen. Dies ist aber nur f\u00fcr tarifgebundene Betriebe m\u00f6glich. Alle anderen Betriebe m\u00fcssen sich an die gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsverg\u00fctungen halten und mindestens die entsprechenden Verg\u00fctungen zahlen, die im Gesetz f\u00fcr den Zeitraum zu Beginn der Ausbildung festgelegt wurden.<\/p>\n\n\n\nWoran muss sich Friseurarbeitgeber*in halten?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Tarifvertrag ohne Allgemeing\u00fcltigkeit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Allerdings haben nur Verbandsmitglieder in Th\u00fcringen die M\u00f6glichkeit, ihren Azubis diese niedrigere Verg\u00fctung zu zahlen. Alle Nicht-Verbandsmitglieder m\u00fcssen sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten.<\/p>\n\n\n\nAllgemeinverbindlicher Tarifvertrag<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Friseur Tarifstatus Ausbildung Stand Juni 2023<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
<\/a><\/figure><\/div><\/div>\n\n\n\n
Mindestausbildungsverg\u00fctung 2023<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Stellungnahme BIBB \u2013 Bundesinstitut f\u00fcr Berufsbildung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wie kann es sein, dass Gehaltsvorgaben in Tarifvertr\u00e4gen unter den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Die zuletzt ver\u00f6ffentlichte Statistik Tarifliche Ausbildungsverg\u00fctung im Handwerk allgemein bezieht sich auf was und sind die Zahlen denn real?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n