{"id":3278,"date":"2020-09-04T14:11:00","date_gmt":"2020-09-04T12:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=3278"},"modified":"2021-03-23T15:35:27","modified_gmt":"2021-03-23T14:35:27","slug":"mitarbeiterinnen-in-quarantaene-lohnfortzahlung-zurueckholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/mitarbeiterinnen-in-quarantaene-lohnfortzahlung-zurueckholen\/","title":{"rendered":"MitarbeiterInnen in Quarant\u00e4ne: Lohnfortzahlung zur\u00fcckholen"},"content":{"rendered":"\n
Arbeitgeber k\u00f6nnen eine Erstattung <\/strong>beantragen f\u00fcr Verdienstausf\u00e4lle, die Ihnen oder Ihren ArbeitnehmerInnen wegen einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne<\/strong> oder eines T\u00e4tigkeitsverbots<\/strong> entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n ArbeitnehmerInnen erhalten die Entsch\u00e4digung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung <\/strong>von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche m\u00fcssen sie selbst einen Antrag bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde stellen, um weiterhin eine Entsch\u00e4digung zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n Arbeitgeber k\u00f6nnen sich die Entsch\u00e4digung anschlie\u00dfend auf Antrag zur\u00fcckerstatten<\/strong> lassen. Sie k\u00f6nnen Antr\u00e4ge f\u00fcr mehrere ArbeitnehmerInnen gemeinsam <\/strong>stellen.<\/p>\n\n\n\n Antr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens 12 Monate nach Beginn des T\u00e4tigkeitsverbots oder dem Ende der Quarant\u00e4ne<\/strong> gestellt werden. F\u00fcr die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde auf Landesebene eingegangen sind.<\/p>\n\n\n\n Per Antrag k\u00f6nnen Sie die Erstattung von Entsch\u00e4digungen beantragen, die Sie an Ihre Arbeitnehmer geleistet haben. Daf\u00fcr muss Ihr Arbeitnehmer einen Verdienstausfall erlitten haben, weil er auf Grund beh\u00f6rdlicher Anordnung abgesondert wurde oder seine T\u00e4tigkeit nicht mehr aus\u00fcben durfte. Bitte beachten Sie, dass Sie Antr\u00e4ge nur r\u00fcckwirkend stellen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Unter anderem bestehen folgende Voraussetzungen f\u00fcr einen Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung:<\/p>\n\n\n\n \u25ba Antrag f\u00fcr Arbeitgeber auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Verdienstausfall<\/a> eines Arbeitnehmers auf Grund beh\u00f6rdlich angeordneter Quarant\u00e4ne (Absonderung) oder T\u00e4tigkeitsverbot nach \u00a7 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) \u25ba Zum Formular<\/a><\/p>\n\n\n\n Wie Sie digital Ihren Antrag stellen k\u00f6nnen erfahren Sie \u25ba hier<\/a> ! Oder bundesl\u00e4nderspezifisch nachfolgend.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Regelung ist das regionale Gesundheitsamt oder auch die Landessozialbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig. Hier die \u00dcbersicht mit den jeweiligen Antragsformularen:<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Bundesl\u00e4nder, bei denen du keinen Antrag findest, kannst du auf der Webseite vom Robert-Koch-Institut<\/a> per Postleitzahl nach dem f\u00fcr dich zust\u00e4ndigen Gesundheitsamt suchen.<\/p>\n\n\n\n Wenn MitarbeiterInnen w\u00e4hrend der Quarant\u00e4ne tats\u00e4chlich erkranken \u2013 und daher auch krankgeschrieben sind, gelten die allgemeinen Regeln der Entgeltfortzahlung nach dem \u00a7 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). <\/strong>MitarbeiterInnen bekommen somit die ersten sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld nach \u00a7\u00a7 44, 47 SGB V (F\u00fcnftes Buch Sozialgesetzbuch).<\/p>\n\n\n\nAntragsformulare der jeweiligen Bundesl\u00e4nder<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Weiterf\u00fchrende Links<\/h2>\n\n\n\n