{"id":3278,"date":"2020-09-04T14:11:00","date_gmt":"2020-09-04T12:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.de\/?p=3278"},"modified":"2021-03-23T15:35:27","modified_gmt":"2021-03-23T14:35:27","slug":"mitarbeiterinnen-in-quarantaene-lohnfortzahlung-zurueckholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.de\/news\/mitarbeiterinnen-in-quarantaene-lohnfortzahlung-zurueckholen\/","title":{"rendered":"MitarbeiterInnen in Quarant\u00e4ne: Lohnfortzahlung zur\u00fcckholen"},"content":{"rendered":"\n

MitarbeiterInnen in Quarant\u00e4ne: Lohnfortzahlung zur\u00fcckholen<\/h2>\n\n\n\n

Wenn MitarbeiterInnen in beh\u00f6rdlich angeordnete Quarant\u00e4ne gehen m\u00fcssen, erhalten diese in dieser Zeit ihr Entgelt weiter. Das Geld k\u00f6nnen sich ArbeitgeberInnen zur\u00fcckholen. Was muss dabei beachtet werden?<\/h3>\n\n\n\n

Arbeitgeber k\u00f6nnen eine Erstattung <\/strong>beantragen f\u00fcr Verdienstausf\u00e4lle, die Ihnen oder Ihren ArbeitnehmerInnen wegen einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne<\/strong> oder eines T\u00e4tigkeitsverbots<\/strong> entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n

ArbeitnehmerInnen erhalten die Entsch\u00e4digung in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung <\/strong>von ihren Arbeitgebern. Ab der siebten Woche m\u00fcssen sie selbst einen Antrag bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde stellen, um weiterhin eine Entsch\u00e4digung zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n

Arbeitgeber k\u00f6nnen sich die Entsch\u00e4digung anschlie\u00dfend auf Antrag zur\u00fcckerstatten<\/strong> lassen. Sie k\u00f6nnen Antr\u00e4ge f\u00fcr mehrere ArbeitnehmerInnen gemeinsam <\/strong>stellen.<\/p>\n\n\n\n

Antr\u00e4ge m\u00fcssen sp\u00e4testens 12 Monate nach Beginn des T\u00e4tigkeitsverbots oder dem Ende der Quarant\u00e4ne<\/strong> gestellt werden. F\u00fcr die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde auf Landesebene eingegangen sind.<\/p>\n\n\n\n

Per Antrag k\u00f6nnen Sie die Erstattung von Entsch\u00e4digungen beantragen, die Sie an Ihre Arbeitnehmer geleistet haben. Daf\u00fcr muss Ihr Arbeitnehmer einen Verdienstausfall erlitten haben, weil er auf Grund beh\u00f6rdlicher Anordnung abgesondert wurde oder seine T\u00e4tigkeit nicht mehr aus\u00fcben durfte. Bitte beachten Sie, dass Sie Antr\u00e4ge nur r\u00fcckwirkend stellen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

Unter anderem bestehen folgende Voraussetzungen f\u00fcr einen Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung:<\/p>\n\n\n\n