Laut Steuerberater Dieter Derntl werden, entgegen der Vereinfachung, der AWS sehr wohl insbesondere folgende Unterlagen abverlangt:.
- plausible Liquiditätsplanung
- Planrechnung 2020/2021 aus welcher die Bedienbarkeit der Rückzahlung hervorgeht
- Bestätigung vom Steuerberater, dass der bilanzierende Betrieb die URG-Richtlinien (mind. 8 % Eigenkapital und max. 15 Jahre Schuldtilgungsdauer), Stand heute (26.03.2020), erfüllt.
Es ist damit zu rechnen, dass der Antrag einige Zeit benötigt und diese Fördermaßnahme demzufolge keine schnelle Hilfestellung bietet.