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Neue Titel für Friseure und höhere Löhne für Azubis

Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung für Azubis wurde mit 24. Oktober 2019 verabschiedet.

Das Ziel ist klar: Die berufliche Bildung soll attraktiver werden. Das hat ZV Präsident Esser im Sommer mit Annegret Kramp-Karrenbauer besprochen und das ist auch im Bundestag “angekommen”. Mit 24.Oktober 2019 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung verabschiedet.

Gutes System – trotz Reformbedarf

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht, trotz Reformbedarf, ein gutes System. Die duale Ausbildung habe großen Anteil an der wirtschaftlichen Kraft Deutschlands. Nun solle sie auch “den Stellenwert bekommen, der ihr wirklich zusteht”, so Karliczek.

Der Gesetzesentwurf

„War eine duale Berufsausbildung über Jahrzehnte die häufigste Qualifizierungswahl, so haben hochschulische Angebote sie mittlerweile überholt. Dieser Trend führt neben der allgemeinen demografischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften“, heißt es im Gesetzesentwurf.

Mehr Geld für Azubis

Um die berufliche Bildung zu stärken, ist nun eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis geplant: mindestens 515 € / pro Monat im ersten Lehrjahr.
Bei einem entsprechenden Tarifvertrag darf aber auch weiterhin weniger gezahlt werden, der ZV hierzu: “Ja, es ist möglich, Tarifverträge zu schließen, die unterhalb der Mindestvergütung Azubi liegen. Wir werden sehen, ob dies, z.B. in Ostdeutschland gelingt.”

Neue Abschlussbezeichnungen im Handwerk

Die neuen Abschlussbezeichnungen „Gepru?fter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen der Ausbildung internationale Wettbewerbsfähigkeit geben.

Weitere Änderungen

Es soll eine “Ausbildung in Teilzeit” ermöglicht werden. Der ZV hierzu: “Eine Teilzeitausbildung würde in der Regel länger dauern und weniger Präsenzzeiten haben. Diese Regelung kann interessant sein, z.B. für junge Mütter”.

Die Kritik

Die Kritiker im Bundestag sehen in den neuen Bezeichnungen “Etikettenschwindel” und “Pseudoakademisierung”. Eine Mindestausbildungsvergütung sei, vor allem im Osten, existenzgefährdend und soll zu noch geringerer Ausbildungsbereitschaft führen.

Auch der ZV sieht dem Gesetzesentwurf nicht positiv:

Negative Auswirkungen auf die bisher außerordentlich hohe Ausbildungsleistung des Friseurhandwerks sind in den kommenden Jahren nicht auszuschließen. Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz wird mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung insbesondere ausbildende Klein- und Kleinstbetriebe vor allem auch in Ostdeutschland belasten“, so Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des ZV.

November 2019

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