Bayern: Neue Entgelt-Tarifverträge sollen für alle MitarbeiterInnen, FriseurInnen + Azubis im Friseurjob gelten.
Der Landesinnungsverband des bayrischen Friseurhandwerks hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und geht davon aus, dass sie rückwirkend ab Inkrafttreten erklärt wird.
Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayrischen Friseurhandwerk
Zum 1. August 2018 tritt der erste Vergütungstarifvertrag für die Auszubildenden im bayerischen Friseurhandwerk in Kraft. Er sieht eine Ausbildungsvergütung von 500 € im ersten, 590 € im zweiten und 745 € im dritten Ausbildungsjahr auf Basis einer Ausbildungszeit von 39 Wochenstunden vor.
–> Offene Lehrstellen in ganz Deutschland.
August 2018