Obwohl in dieser risikoanfälligen Branche laufend Kontrollen durchgeführt werden, gab es im Zug der Schwerpunktkontrolle insgesamt 77 Übertretungen:
- 8 Fällen mit illegaler Ausländerbeschäftigung
- 3 Schwarzarbeiter
- 1 Übertretung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die auch gleich zu einer Anzeige wegen Betruges führte.
- 42 Fällen ohne Arbeitszeitaufzeichnungen
- 8 Übertretungen der Gewerbeordnung
- 15 Verstöße bei den Registrierkassen, in fast jedem fünften Betrieb
- 1 Betrieb ohne Registrierkasse
- 6 Betriebe mit Registrierkassen ohne technische Sicherheitsvorkehrungen.
- 8 Betreiber erteilten einfach gar keine Belege.
- In 12 Fällen wurden vereinfachte finanzstrafrechtliche Strafverfügungen wegen Nichtübermittlung von Jahresbelegen sofort erteilt.
Besonders dreist agierte ein Drittstaatsangehöriger in einem Barbershop in Salzburg Umgebung. Er verkaufte noch dazu gefälschte Markenparfums wie Chanel und Gucci. Der Betreiber des Shops gab sich ahnungslos.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Die Schwerpunktkontrolle hat wieder einmal gezeigt, wie vielfältigen die Versuche, Abgaben zu verringern, sind. Wir bleiben unserer Linie treu: Null Toleranz bei jeglicher Form des Steuer- und Sozialleistungsbetrugs. Egal ob Schwarzarbeit, nicht getätigte Aufzeichnungen oder fehlende Registrierkassen. Jeglicher Versuch einer bewussten Betrugshandlung wird rigoros verfolgt.“
Bereichsleiter Finanzpolizei Wilfried Lehner stellt zu den Kontrollen in Barbershops fest: „Wer dermaßen beharrlich alle Vorschriften ignoriert, wird auch zukünftig mit gezielten Schwerpunktkontrollen zu rechnen haben – legal operierende Betriebe dürfen nicht die Dummen sein!“