Die Kleinunternehmergrenze wurde von 17.500€ auf 22.000€ angehoben, anstatt geringer zu werden oder ganz abgeschafft zu werden. “Ein falsches Signal” und “Wettbewerbsverzerrung”, ist die klare Aussage des Zentralverbands.
Seit 01.01.2020 können Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000€ nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000€ nicht übersteigt, die Kleinunternehmerregelung wählen. Der Bundesrat hatte bereits im Herbst 2019 diesem “Bürokratieentlastungsgesetz BEH III” zugestimmt.
19% Steuerbefreiung, was ist das Problem?
Das Problem an der Kleinunternehmerregelung liegt darin, dass diese Unternehmen legal steuerfrei arbeiten können und damit eine unfaire Konkurrenz darstellen. Sie läd indirekt auch zur Schwarzarbeit ein: Um zu nicht über die Grenze zu kommen, wird häufig Umsatz nicht gebucht – die Kontrollen im letzten Jahr zeigen, dass es in unserer Branche schon jetzt ein massives Problem mit Schwarzarbeit gibt. Ein Anheben der Grenze wird dieses Problem noch verschärfen.
“Falsches Signal”
Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZV) kämpft seit Jahren gegen diese Kleinunternehmerregelung: “Sogenannte Kleinstselbstständige führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die vor allem zulasten der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen agieren. Steuerprivilegierte Mikrobetriebe stellen eine massive und unfaire Konkurrenz im Friseurhandwerk dar, denn damit können sie ihre Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei und damit konkurrenzlos günstig anbieten”, heißt es vonseiten des ZV.
Februar 2020
Credit: Adobestock | Patrick Daxenbichler