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Wichtiges zur Kassen-Nachschau für die Friseurjob-Branche

Ab Januar 2018 darf das Finanzamt unangekündigt zu Geschäftszeiten Ihren Kassenstand prüfen.

Was Sie als Friseursalonbetreiber wissen sollten… Ab Januar 2018 tritt das neue Gesetz zum “Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” in Kraft, damit kommt die sogenannte “Kassen-Nachschau”

Was das ist?! Wir sorgen für Aufklärung!

Bei der “Kassen-Nachschau” können Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung im laufenden Betrieb, das heißt zu den üblichen Geschäftszeiten erscheinen und eine Prüfung des Kassastandes und von Aufzeichnungsunterlagen durchführen. Nicht nur offene Ladenkassen, sondern auch der ordnungsgemäße Einsatz von elektronischen Kassen kann überprüft werden. Sie als Saloneigentümer haben die Pflicht dem Finanzbeamten Zugriff auf Kassenaufzeichnungen, Bücher oder sonstige Unterlagen für eine Kassenführung zu gewähren. Für eine derartige Prüfung muss sich der Finanzbeamte ausweisen, für Testkäufe oder Mitarbeitergespräche gilt diese Ausweispflicht nicht.

Achtung vor “nicht sicheren” Aufzeichnungen!

Die Kassen-Nachschau dient also zur Überprüfung, ob der tägliche Kassensturz ordnungsgemäß durchgeführt wird und ob Einkünfte korrekt aufgezeichnet werden bzw. ob der Kassenstand mit der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben übereinstimmt. Bei der Verwendung von elektronischen Systemen zur Kassenführung ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Kassensoftware keineswegs manipulierbar sein darf. Excel-Listen oder Access-Dateien gelten zum Beispiel als nicht sicher! Außerdem ist eine “einheitliche digitale Schnittstelle” für Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem unverweigerlich notwendig, um bei einer eventuellen Prüfung die notwendigen Unterlagen jederzeit und direkt abrufen zu können. Ist dies nicht der Fall, drohen Verzögerungsgelder mit einer Strafe von bis zu € 25.000.
Die Strafe für Verzögerungen durch eine nicht vorhandene digitale Schnittstelle fällt jedoch bei der Verwendung von Registrierkassen weg!
Geeignete digitale Schnittstellen sind zum Beispiel die GDPdU[1]-Prüfdatei oder die GoBD[2]-Prüfdatei, bei Kassensoftwareanbieter zu erwerben.

Für Salonunternehmer mit mehreren Filialen ist es im Übrigen wichtig, zu regeln, wer in Abwesenheit des Betriebsinhabers die Verantwortung in diesem Bereich hat und bei einer Prüfung die geforderten Auskünfte geben darf!

Und warum das Ganze?!

Die “Kassen-Nachschau” wird speziell für das Dienstleistungsgewerbe und somit auch für die Beautybranche eingeführt, da dies nach wie vor die Bereiche sind, in denen hohe Summen an Bargeld fließen und digitale Zahlungsmöglichkeiten noch zu wenig verbreitet sind. Das Finanzamt sieht eine hohe Gefahr für nicht versteuerte Löhne und Einkünfte und leicht manipulierbare Kassen.

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Informationsquellen: Zentralverband des Deutschen FriseurhandwerksGampics Consult

Dezember 2017