Weit mehr als 300 Euro monatlich im 3. Lehrjahr trennen Friseur-Azubis in Thüringen von denen in Hessen | C: Martin Steiger für imSalon

Bundesländercheck: Das verdienen Friseur-Azubis

Im 3. Lehrjahr verdient ein Friseur-Azubi in Hessen 800 Euro Ausbildungsvergütung, in Thüringen und Sachsen-Anhalt hingegen weit unter 500 Euro – trotz Mindestausbildungsvergütung. Die Übersicht …

2020 wurde eine Mindestausbildungsvergütung für alle ausbildenden Bereiche vereinbart, im Handwerk, im Handel und der Industrie, genauso wie im öffentlichen Dienst, den freien Berufen oder in der Landwirtschaft. Der Mindestlohn für Friseurauszubildende liegt seit 01.01.2021 im 1. Lehrjahr bei 550 Euro, im 2. Lehrjahr bei 649 Euro und im 3. Lehrjahr bei 742 Euro. Trotzdem gibt es in den Bundesländern Unterschiede bei dem, was ein Friseurlehrling in Deutschland verdient.
Denn von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind tarifvertragliche Regelungen, sodass sie keinen direkten Einfluss auf die tariflichen Vereinbarungen hat.
 

Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk nach Bundesland

Credit: imSalon

Die in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt zum 01.10.2020 vorliegenden Tarifverträge weisen beispielsweise für das 1. Ausbildungsjahr Werte unterhalb von 400 Euro aus. (Quelle der Zahlen: BBiG und ZV Friseurhandwerk). Sie liegen damit unter der ab dem 1.1.2020 gültigen Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro. Die in den tarifvertraglichen Regelungen dieser Bundesländer festgelegten tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und deshalb davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind. Zu beachten ist, dass auch nach Ablauf eines Tarifvertrages dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen gilt, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG).

Nach § 17 BBiG sind Ausbildungsbetriebe zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet: Eine Ausbildungsvergütung gilt als angemessen, wenn sie nicht geringer als die Mindestausbildungsvergütung ist, wenn sie tariflich festgelegt ist oder wenn sie die in einem Tarifvertrag geregelte Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an die der Ausbildungsbetrieb aber nicht gebunden ist, nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

Über das Bundesinstitut für Berufsbildung:
Seit über 40 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine “Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen” aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen für eine Vielzahl quantitativ bedeutender Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.

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