Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent steigen soll – damit liegt er ab 1.Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto / Stunde. Nun wird diese Empfehlung der Bundesregierung vorgelegt.
„Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, heißt es im Beschluss der Mindestlohnkommission.
Was ist die Mindestlohnkommission?
Alle zwei Jahre tagt die Mindestlohnkommission, die aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern und einem Vorsitz besteht. Ihre Beschlüsse sind Vorschläge, die an die Bundesregierung weitergegeben werden. Diese muss die Empfehlung noch per Verordnung verbindlich machen – normalerweise eine reine Formsache.
Diesmal wurde die Empfehlung der Kommission nicht einvernehmlich getroffen: Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission waren gegen die, in ihren Augen zu geringe, Erhöhung. In einem solchen Fall kann der Vorsitzende mit seiner Stimme die Mehrheit für eine Entscheidung herstellen – was in diesem Fall geschehen ist.
Im nächsten Schritt soll der Mindestlohn mit 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro / Stunde ansteigen.