Corona-bedingte Bußgelder für Friseure (nach Bundesland)

Der Corona-Bußgeldkatalog gibt einen Überblick, welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn gegen Verordnungen und Maßnahmen im Kampf gegen des Corona-Virus verstoßen wird:

Kein Mundnasenschutz, kein Einhalten des Mindestabstands, etc. In Deutschland gelten für jedes einzelne Bundesland unterschiedliche Maßnahmen bei den Verstößen. In welcher Höhe, wer für die Missachtung der Richtlinien speziell für Friseur-Salons aufkommen muss, haben wir herausgefiltert: Corona Bußgeldangaben bei Verstoß gegen Hygienemaßnahmen betreffend nach Bundesland

Baden-Württemberg

Als Geschäftsführer Auflagen zum Infektionsschutz nicht eingehalten
Sanktion: 500-1.500 €
Wer muss zahlen: Geschäftsführer
Vorgaben zum Infektionsschutz nicht eingehalten
Sanktion: 250-1.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber
Wiederholter Verstoß gegen ein Verbot
Sanktion: bis 25.000 €
Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Baden-Württemberg erhalten Sie ► hier

Bayern

Verstoß gegen die Maskenpflicht
Sanktion: 150 € (ab 14 Jahren)
Wer muss zahlen: Kunde bzw. Begleitperson
Nicht sichergestellt, dass im Salon der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird
Sanktion: 1.000-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Nicht sichergestellt, dass im Salon das Personal einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) trägt
Sanktion: 5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Nicht sichergestellt, dass im Salon ein Schutz- oder Hygienekonzept vorliegt
Sanktion: 5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bayern ► hier

Berlin

Verstoß gegen Mundschutzpflicht oder fehlende Schutzkleidung in Friseurbetrieben
Sanktion: 50-500 €
Wer muss zahlen: Beschäftigter, Kunde
Nicht einhalten des Mindestabstandes zu anderen Personen (1,5m)
Sanktion: 25-500 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person
Nichteinhaltung von Hygieneregeln bzw. fehlendes Hygienekonzept
Sanktion: 250-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber, Geschäftsführer bzw. Verantwortlicher
Sitzgelegenheiten nicht entfernt oder gesperrt
Sanktion: 100-2.500€
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Berlins ► hier

Brandenburg

Nichteinhalten von Hygienestandards bei erlaubten Dienstleistungen
Sanktion: 250-2.500 €
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Brandenburg ► hier

Bremen

Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere Mindestabstand) nicht eingehalten
Sanktion: 400-1.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber bzw. Vermieter
Anordnung bezüglich Mindestabstand missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher
Anordnung bezüglich Terminvergabe missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher
Anordnung bezüglicher Dokumentationspflicht missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bremen ► hier

Hamburg

Abstandsgebot von mindestens 1,5m missachtet
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person
Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Mindestabstände beim Service nicht beachtet
Sanktion: 500-1.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Mindestabstände als Kunde oder Mitarbeiter missachtet
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person
Verbotswidrige Erbringung von Dienstleistungen als Friseur
Sanktion: 2.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hamburg ► hier

Hessen

Wiederholter Verstoß gegen die Maskenpflicht
Sanktion: 50€
Wer muss zahlen: betroffene Person
Bei Dienstleistungen Empfehlungen des RKI (► Robert Koch Institut) missachtet
Sanktion: 200-1.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister
Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
Sanktion: 500-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführer
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hessen ► hier

Mecklenburg-Vorpommern

Verstoß gegen die Maskenpflicht
Sanktion: 25€
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Mecklenburg-Vorpommern ► hier

Niedersachsen

Gültig nur für Wolfsburg: Verstoß gegen Maskenpflicht in Geschäften
Sanktion: 50 Euro
Wer muss zahlen: betroffene Person
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Niedersachsen ► hier

Nordrhein-Westfalen

Verbotswidriger Weiterbetrieb als Friseur
Sanktion: 2.000€
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Nordrhein-Westfalen ► hier

Rheinland-Pfalz

Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstands von 1,5
Sanktion: 100 €
Nichteinhalten der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen in Salons
Sanktion: 1.000 €
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Rheinland-Pfalz ► hier

Saarland

Service, das außerhalb des Ladenlokals als Friseur erbracht wird
Sanktion: 500-2.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Saarland ► hier

Sachsen

Nichteinhalten des Mindestabstandes (1,5m)
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede Person, die gegen das Verbot verstößt
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen ► hier

Sachsen-Anhalt

Abstandsbestimmungen oder Hygienebestimmungen wurden nicht eingehalten
Sanktion: 1.000 €
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen-Anhalt ► hier

Schleswig-Holstein

In Schlesweig-Holstein wird auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 75 verwiesen.
Verordnungen zum Infektionsschutz wird missachtet
Sanktion: bis zu 2.500 €
Verstoß gegen die Aufzeichungspflicht
Sanktion: bis zu 25.000 €
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Schleswig-Holstein ► hier

Thüringen

Gültig nur für Jena: Verstoß gegen Corona-Maskenpflicht
Sanktion: 50 €
Wer muss zahlen: die betroffenen Person
Nichteinhalten des Mindestabstandes von 1,5m
Sanktion: 100 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person
Nichteinhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben, insbesondere zum Schutz des Personals und Unterlassen auf Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5m
Sanktion: 1.000 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher
Nichtbeachtung der Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen bei Friseurbetrieben und Barber-Shops
Sanktion: 1.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Thüringen ► hier

STAND: 13.05.2020

Quelle: bussgeldkatalog.org