Das Recht auf ein drittes Geschlecht ist bestätigt – was gibt es für die Mitarbeitersuche zu beachten?
Seit 2018 ist das Recht auf ein drittes Geschlecht vom österreichischen und deutschen Verfassungsgerichtshof bestätigt doch wie geht man damit um?
Intersexualität, nicht zu verwechseln mit Transsexualität, bezeichnet Personen, die genetisch, anatomisch oder hormonell weder eindeutig dem männlichen- oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Nun haben intersexuelle Menschen offiziell das Recht, sich nicht zwischen „m“ oder „w“ entscheiden zu müssen…
Doch was bedeutet das für Stellenanzeigen?
„inter“, „offen“ oder „divers“, oder alternativ der Zusatz m/w/“x“ oder“d“(divers) sollte künftig in den Inseraten ergänzt werden, um die Gleichberechtigung aller Geschlechter zu garantieren.
In Stellenanzeigen sieht man bereits eine Vielzahl an Versionen der neuen Abkürzungen.(m/w/i)(m/w/d)(m/w/divers)(m/w/a)(m/w/anders)(m/w/gn)(m/w/x)
…sind nur ein paar Beispiele im Netz. Durchgesetzt hat sich, zumindest gefühlsmäßig, die Verwendung von „divers“.
Wie werden intersexuelle Menschen angesprochen?
Während man in der englischen Sprache für den Schriftverkehr bereits mit der Ansprache „Mx.“ eine Lösung gefunden hat, sucht man im deutschsprachigen Raum noch nach der idealen Bezeichnung.
Galant umgehen kann man die Anrede „Herr“ oder „Frau“, indem man nur den vollen Namen beim Anschreiben wählt. So wird aus „Lieber Herr Meier“ einfach „Lieber Peter Meier“…
Wie geht es weiter?
Ob man nun auf Verdacht einfach alle GesprächspartnerInnen neutral ansprechen sollte bleibt offen… genau wie beispielsweise Fragen Punkto Toiletten im Unternehmen.
Momentan gibt es noch keine konkreten rechtlichen Vorlagen wie mit dem Thema umgegangen wird.
Es bleibt also spannend, wir bleiben dran!
Euer Jokira Team!