Ab Juli 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland verpflichtend. Der gelbe Schein fällt weg, und spart Zeit und Papier …
Mit Januar begann die Testphase für die eAU, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ab Juli 2022 verpflichtend für alle ArbeitgeberInnen in Kraft tritt.
eAU – was bedeutet das in der Praxis?
Bereits seit Oktober des vergangenen Jahres müssen ÄrztInnen die Krankmeldungen ihrer PatientInnen digital an die Krankenkassen übermitteln, die Infos werden ins Lohnprogramm der jeweiligen Krankenkasse automatisch eingespeist.
Noch bis Ende Juni erhalten PatientInnen im Falle einer Krankschreibung den „gelben Schein“, der allerdings ab Juli 2022 wegfallen soll und durch einen Ausdruck für persönliche Unterlagen ersetzt wird. Auch zukünftig müssen MitarbeiterInnen ihre Krankmeldung umgehend dem Arbeitgeber melden, beispielsweise telefonisch oder per Mail.
ArbeitgeberInnen rufen zukünftig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Lohnabrechnungsprogramm der Krankenkassen ab und bekommen so direkt von der Krankenkasse die Informationen über die Dauer der Krankschreibung mitgeteilt. Dies müssen ArbeitgeberInnen proaktiv tun, nachdem sie von der Krankmeldung erfahren haben.
Personalabteilungen sparen somit künftig Papierkram, sollten das elektronische System aber am besten jetzt schon prüfen, damit im Juli alles reibungslos funktionieren kann. Und sie sollten sicherstellen, dass sie die Krankenkassen aller Mitarbeiter – auch die der Minijobber – kennen.
HINWEIS: Das Procedere gilt nicht für privat Krankenversicherte.
Weitere Information findest Ihr unter: http://www.ecovis.com | Quelle: http:// www.ecovis.com