Künftig keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne – Länder entscheiden
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Künftig keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne – Länder entscheiden

Müssen ungeimpfte MitarbeiterInnen in Quarantäne, müssen diese zukünftig mit  Verdienstausfällen rechnen, einige Bundesländer haben das bereits umgesetzt, jetzt wird es auf Bundesebene diskutiert…

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben ArbeitnehmerInnen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung. Wenn jedoch durch die  Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot vermeidbar gewesen wäre, dann entfällt die Gültigkeit (§ 56 Abs.1 Satz 4 IfSG).

Bundesländer wie Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz berufen sich nun genau auf diesen Fall, das mittlerweile jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können und stellen deshalb die Entschädigungszahlungen für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall ein.

Bund und Länder suchen aktuell nach einer gemeinsamen Linie und verweisen vor allem auf die hohen Kosten, die durch die Entschädigung im Quarantänefall entstehen.

Derzeit ist die Situation für ArbeitgeberInnen einfach: Schickt das Gesundheitsamt einen Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Quarantäne, dann muss ja eigentlich der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen. Arbeitgeber sind aber verpflichtet Entschädigungsleistungen nach dem IfSG auszuzahlen. Sie bekommen diese Entschädigungen inklusive der Sozialversicherungsbeiträge wieder erstattet. (imSalon berichtete: ►Keine Entschädigung für Impfverweigerer.)

Wie das nun in Zukunft ArbeitgeberInnen regeln sollen, wird aktuell nicht klargestellt. Sind ArbeitgeberInnen dann berechtigt einen Teil des Gehaltes zurückzuhalten? Immerhin dürfen ArbeitgeberInnen ja nach wie vor auch nicht den Impfstatus der MitarbeiterInnen erfragen.


Einheitliche Regelung der Länder bis Anfang Oktober

Es gehe darum, eine „einheitliche Regelung zu erzielen“, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, der gleichzeitig auch den Vorsitz über die Gesundheitsministerkonferenz innehat.
Er geht davon aus, dass am Mittwoch der kommenden Woche eine Einigung erzielt werde und bis spätestens Anfang Oktober eine solche Einigung unter den Ländern greifen könne.

Aus der Sicht von Kalus Holetschek regle das Infektionsschutzgesetz die Entschädigung im Falle einer Quarantäne ganz klar. Demnach entfällt der Anspruch für einen Beschäftigten, der durch eine Schutzimpfung eine Quarantäne hätte vermeiden können. Jens Spahn begrüßt eine solche Argumentation prinzipiell und erläutert, dass die Handhabung aber bei den Ländern liege. Aus den Ländern waren Rufe nach einem einheitlichen Vorgehen laut geworden.


Impfpflicht durch die Hintertür

Kritik an diesem Vorhaben kommt bereits vonseiten der Gewerkschaft Verdi. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Werneke, warnt vor einer „Impfpflicht durch die Hintertür“, wie er gestern gegenüber der Funke Media Gruppe betonte. „Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.“ Und weiter: Diese Debatte zur Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv, sie verlagere die Konflikte in Betriebe und Belegschaften und sorge für Verunsicherung. Gleichzeitig seien die Arbeitgeber aufgefordert, nachdrücklich für Impfungen zu werben und diese gegebenenfalls auch in der Arbeitszeit zu gewähren, so die Anregung des Vorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft.