ver.di verständigt sich mit dem Friseur- und Kosmetikverband NRW auf einen neuen Tarifvertrag zum 01. Oktober 2022 und einen Mindeststundenlohn von 12,65 €.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Nordrhein-Westfalen war es bei den Tarifverhandlungen wichtig, dass sich insbesondere Berufe, die eine qualifizierte Berufsausbildung benötigen, spürbar vom Mindestlohn abheben.
Insbesondere im Bereich der GesellInnen wurden deutliche Entgeltzuwächse erreicht, so steigt der Lohn in der untersten Lohngruppe von einem Tariflohn von bisher 10,10 Euro pro Stunde auf 12,65 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 25,24 Prozent.
Karsten Braun, ver.di Verhandlungsführer: „Es ist eine deutliche und notwendige Aufwertung des Berufsbildes der Friseurinnen und Friseure. Eine Ausbildung in diesem Handwerk muss sich weiterhin lohnen und die Beschäftigten, die täglich gute Arbeit leisten, müssen auch von dieser Arbeit leben können“.
Braun weiter: „Insbesondere die Lohngruppen in den unteren Bereichen sind am härtesten von der jetzigen Inflation und den sprunghaften Anstiegen der Energiekosten betroffen. Es ist dem entgegenzuwirken, dass Beschäftigte der Branche und Arbeit, die sie mit Leidenschaft betreiben, aus finanziellen Gründen den Rücken kehren“.
So steigen auch Löhne für alle weiteren Beschäftigten (MeisterInnen, etc.) deutlich an. Die weiteren Steigerungen liegen bei mindestens 7,84 Prozent bis hin zu 24,53 Prozent.
Die Gewerkschaft ver.di und der Friseur- und Kosmetikverband sind sich einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit gleiche Löhne für die Beschäftigten und gleiche Kosten für die Arbeitgeber in NRW bestehen.