Nach der fünfwöchigen Corona bedingten Schließung, stehen Friseurbetriebe kurz vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung ab dem 4. Mai 2020, alles unter Einhaltung der verbindlichen Pandemie-Arbeitsschutzstandards, veröffentlicht vom BGW
Doch wie können während der anhaltenden Corona-Pandemie künftig auch wieder Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk durchgeführt werden? Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) gibt in einem Positionspapier eine Empfehlung für die Politik ab.
Aktuell werden aufgrund der von Bund und Ländern angeordneten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie keine Gesellenprüfungen im Friseurhandwerk abgehalten. Neben der Öffnung der Salons steht für die Handwerksorganisation und die Ausbildungsbetriebe allerdings die Wiederaufnahme der Gesellenprüfungen im Fokus. Um dies zeitnah auch wieder ermöglichen zu können, müssen praxistaugliche Schutzstandards festgelegt werden. Im Vordergrund steht dabei die größtmögliche Sicherheit von Prüflingen, Modellen sowie Prüferinnen und Prüfern.
Auf der Grundlage des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk veröffentlicht der Zentralverband sein Positionspapier für Gesellenprüfungen während der Corona-Pandemie und gibt praktikable Vorschläge auch für Prüfungsteile, die wegen einer zu hohen Ansteckungsgefahr vorerst nicht durchgeführt werden können.
► Das Positionspapier gibt´s unten als PDF zum Download!
Downloads
Positionspapier_Pruefungen_im_Friseurhandwerk_-_Corona.pdf
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