Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 9,35€

Die erste Stufe wurde bereits am 1. Januar 2019 umgesetzt, als der Mindestlohn auf 9,19 € gestiegen ist. Die zweite Stufe folgt nun: Am 1. Januar 2020 folgt die Erhöhung auf 9,35 € brutto je Zeitstunde.

Grundlage für den Mindestlohn ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Azubis im Rahmen der Ausbildung, Langzeitarbeitslose, Praktikanten und ehrenamtliche Tätigkeit.

Januar 2020
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