Mindestausbildungsvergütung steigt 2024 auf 649 € im 1. LJ
Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen, gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 statt bisher 620 Euro im ersten Lehrjahr. Die Sätze für die weiteren Lehrjahre … Seit dem 1.1.2020 sind Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt […]
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