Vergütungsansprüche für Auszubildende steigen im 1. Lehrjahr in den nächsten 3 Jahren bis um 105 € an. In der aktuellen Länderübersicht zur Vergütung im 1. Lehrjahr, ist klar zu erkennen: Es herrscht eine Kluft von 230 € zwischen Rheinland und Thüringen.
Mit 1. Januar 2020 ist das Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Darin festgehalten sind die Vergütungsansprüche und Mindestvergütungen u.a. für Friseur-Auszubildende nach Lehrjahr. Denn der Mindestlohn des 1. Lehrjahres steigt nun kontinuierlich bis 2023 an. Hier ein Überblick, wie im BBiG verankert.
1. Lehrjahr
- 515 € (Start Ausbildung: 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020)
- 550 € (Start Ausbildung: 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021)
- 585 € (Start Ausbildung: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022)
- 620 € (Start Ausbildung: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023)
2. Lehrjahr
Betrag des 1. Lehrjahres zuzüglich 18%
Beispiel: Lehrling startet im August 2020 die Lehre. Das Einstiegsgehalt von 515 € wird um 18% erhöht (607,7 €) und dementsprechend gerundet. Somit beträgt der Mindestlohn für das zweite Lehrjahr 608 €.
3. Lehrjahr
Betrag des 1. Lehrjahres zuzüglich 35%
Beispiel: Lehrling startet im August 2020 die Lehre. Das Einstiegsgehalt von 515 € wird um 35% erhöht (695,25 €) und dementsprechend gerundet. Somit beträgt der Mindestlohn für das dritte Lehrjahr 695 €.
Wichtig ist hier zu beachten, dass der Tarifvertrag bzw. die Empfehlungen je nach Bundesland variieren können. Denn die Tarifhoheit liegt bei den jeweiligen Landesverbänden, die davon unterschiedlichen Gebrauch machen. Darauf verweist der Justiziar des Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.
Die Vergütung für das 1. Lehrjahr in der Länderübersicht der Mitgliederverbände:
Baden-Württemberg: 510 € (Tarifvertrag allgemein verbindlich)
Bayern: 515 € (Tarifvertrag)
Brandenburg: 515 € (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung)
Bremen: 510 € (Tarifvertrag)
Hessen: 540 € (Tarifvertrag allgemein verbindlich)
Niedersachsen: 510 € (Tarifvertrag allgemein verbindlich)
NRW: 500 € (Tarifvertrag nachwirkend)
Pfalz:* 500 € (Tarifvertrag)
Rheinland:* 555 € (Tarifvertrag verhandelt)
Saarland: 515 € (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung)
Schlesweig-Hohlstein: 515 € (gesetzliche Mindestausbildungsvergütung)
Thüringen: 325 € (Tarifvertrag)
* Im Bundesland Rheinland-Pfalz sind zwei Landesverbände zuständig: Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland sowie der Fachverband des Pfälzischen Friseurhandwerks.
Tarifinformation bis 01.10.2020 berücksichtigt.
Quelle: ZV Jahresbericht 19/20
Bildcredit: Martin Steiger