Die großartige Modeschule Hallein sucht Praktikumsplätze für HairstylistInnen.
Die SchülerInnen der “Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei” absolvieren zwischen 3. und 4. Schuljahr ihr Pflichtpraktikum. Gesucht werden Salons, die dem Nachwuchs die Möglichkeit zur Praxis in ihren Salons geben.
Eckdaten
- 3 Monate in Vollzeit (Anfang Juni bis Ende September)
- Praktikumsentlohnung lt. Kollektivvertrag, Höhe Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr
- Anmeldung bei Krankenkasse
- Arbeitsverhältnis mit Ausbildungselementen, max. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche
- Infos zur Pflichtpraktika: www.wko.at/ausbildungsverhaeltnisse
Beschäftigungsmöglichkeiten von Hairstyling-SchülerInnen:
- VOLONTARIAT: max. 14 Tagen, Ausbildungsverhältnis, keine Entlohnung, Anmeldung bei Krankenkasse (Unfallversicherung)
- PFLICHTPRAKTIKUM: 3 Monate zwischen 3. und 4. Jahrgang
- FERIALJOB: individuelle Dauer, Entlohnung lt. Kollektivvertrag
Ausführliche Infos im Folder zum Download:
-> Flyer Modeschule Hallein Pflichtpraktikum (.pdf)
Kontakt:
Modeschule Hallein
Alexandra Scheiber, Leiterin Hairstyling
T: 0676 8746 6967
Mai 2017